Website & Technik
WebsitesNeu gebaut, schnell geladen und dauerhaft betreutWebsite-RelaunchBestehende Seite neu aufgesetzt, ohne Verluste bei GoogleBetreuung & HostingUpdates, tägliche Sicherung und ein fester AnsprechpartnerMarke & Druck
Markenauftritt komplettLogo, Geschäftsausstattung und Website aus einer HandLogo-DesignBildmarke mit allen Dateien und Farbwerten schriftlichPrint & WerbetechnikVisitenkarte, Flyer, Schilder und FahrzeugbeschriftungUnser Angebot
KostenlosWebsite-CheckWir sehen uns deine Seite an und sagen dir, was sie bremst.Seite prüfen lassen →Handwerk & Gewerbe
Handwerk & BauWerkstatt und MontageAutohaus & KfzWerkstatt, Handel und ServiceHandel & LadengeschäfteLaden vor Ort und im NetzGastronomie & HotellerieRestaurant, Café und HotelFriseur & KosmetikSalon, Studio und KosmetikGesundheit & Dienste
Praxen & GesundheitArzt, Zahnarzt und TherapiePflege & BetreuungAmbulant und stationärFitness & SportStudio, Verein und TrainingDienstleistung & BeratungKanzlei, Agentur und BeratungImmobilienMakler, Verwaltung und BauträgerVereine & KommunenVerein, Stadt und InitiativeDirekt fragen

Barrierefreie Website – was das neue Gesetz für kleine Betriebe bedeutet
Webseiten

Was sich 2025 geändert hat
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Es setzt eine EU-Richtlinie um und verlangt, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei sind. Für Websites ist vor allem ein Punkt wichtig: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Gemeint sind Angebote, bei denen Verbraucher online einen Vertrag abschließen, etwa ein Online-Shop oder eine Buchung mit Bezahlung.
Wen es betrifft und wen nicht
Betroffen sind in der Regel Websites, über die Verbraucher etwas kaufen, buchen oder bestellen und dabei online einen Vertrag schließen.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als zehn Beschäftigte hat und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme.
Reine Informationsseiten ohne Vertragsabschluss, etwa eine Firmenwebsite mit Leistungen, Referenzen und Kontaktformular, fallen in der Regel nicht unter die Pflicht.
Angebote nur für Geschäftskunden betrifft das Gesetz nicht, weil es um Verbraucher geht.
Dieser Beitrag ist ein Überblick und keine Rechtsberatung. Wenn du einen Shop oder ein Buchungssystem betreibst und unsicher bist, frag bei deiner IHK oder einem Anwalt nach.
Warum es sich trotzdem lohnt
Auch wenn dich das Gesetz nicht betrifft: Barrierefreiheit ist vor allem gute Handwerksarbeit. Ältere Menschen mit schwächeren Augen, jemand mit Handy in der Sonne, wer nur eine Hand frei hat. Eine barrierearme Seite ist für alle leichter zu benutzen, und Google versteht eine sauber aufgebaute Seite ebenfalls besser.
Die wichtigsten Grundlagen
Kontrast: Text muss sich deutlich vom Hintergrund abheben. Hellgrau auf Weiß sieht elegant aus und ist für viele schwer zu lesen.
Schriftgröße: Fließtext nicht zu klein, Zeilen nicht zu lang, genug Abstand zwischen den Zeilen.
Überschriften in der richtigen Reihenfolge: Screenreader und Suchmaschinen lesen die Gliederung daraus ab.
Bildbeschreibungen: Inhaltlich wichtige Bilder bekommen einen Alternativtext, reine Deko wird als Deko gekennzeichnet.
Bedienung ohne Maus: Menü, Formular und Knöpfe müssen sich auch mit der Tastatur erreichen lassen, mit sichtbarem Fokus.
Formulare mit klaren Beschriftungen und verständlichen Fehlermeldungen.
So gehen wir vor
Bei neuen Websites bauen wir diese Grundlagen von Anfang an mit ein. Bei bestehenden Seiten lohnt sich ein kurzer Check: Oft reichen ein paar Farbanpassungen, saubere Überschriften und Beschriftungen, um einen großen Teil der Hürden zu beseitigen. Wenn du wissen möchtest, wo deine Seite steht, nutz unseren kostenlosen Website-Check.

Rami Succari

